Schulora KI

Schulora KI

Das KI-Gateway nimmt die KI-Anfragen von Schulora entgegen und leitet sie an den hier eingestellten Anbieter weiter — die Schulen brauchen keinen eigenen Vertrag mit ihm.

Damit bleiben die Anfragen datenschutzkonform: Sie laufen gebündelt über einen zentral ausgewählten Auftragsverarbeiter, mit dem ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht, statt über beliebige eigene Konten der Schulen. Inhalte werden hier nicht gespeichert — protokolliert werden nur Zeitpunkt, Schlüssel, Modell, Tokenzahl und Status. Wo verarbeitet wird und ob die Daten die EU verlassen, hängt am Anbieter, der unter „Anbieter" eingestellt ist.